Erklärung zur Zugänglichkeit
MARIA ALEXANDRA RODRIGUEZ CORTES verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website www.clinicabenissa.com Ausschluss von eingebetteten Inhalten aus anderen Domains.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018, da die folgenden Aspekte nicht erfüllt sind.
Inhalt nicht zugänglich
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung der Vorschriften:
- Es kann einige Bilder geben, für die die Alternative nicht implementiert oder nicht korrekt ist - - Anforderung 9.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt UNE-EN 301549:2022
- Es kann Kopfzeilenelemente geben, die falsch implementiert sind oder deren logische Reihenfolge nicht korrekt ist - Randnummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen der UNE-EN 301549:2022
- Auf einigen Seiten können Elemente mit unzureichendem Kontrast vorhanden sein - Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
- Die Website bietet kein alternatives Navigationssystem zum Menü - Anforderung Nummer 9.2.4.5 Mehrere Pfade der UNE-EN 301549:2022
- Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind, oder die keine Überschriften sein sollten - Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen der UNE-EN 301549:2022
- Es kann Elemente geben, die aus anderen Systemen oder Netzen stammen, die keine ausreichende Definition der Funktion haben - Randnummer 9.4.1.2 Name, Funktion und Wert von UNE-EN 301549:2020
- Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.
Möglicherweise gibt es Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Dateien zur Büroautomatisierung von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit machen [Artikel 10.2.a) der RD 1112/2018], wie zum Beispiel:
- Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
- Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
- Alle anderen Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website können Sie über das Kontaktformular oder telefonisch unter der Nummer +34 96 573 3157 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr stellen.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018
- Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Der Antrag auf Zugang zu Informationen muss den Sachverhalt, die Gründe und das Ersuchen klar darlegen, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.